Formalitäten
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Jeder Schritt ist ein Schritt zum Ziel - das gilt auch für Rückschritte
(Die Sache mit den Formalitäten)
Bevor Sie die Bretter - sie wissen schon - betreten dürfen, hat der Gott der Formalitäten noch
die Hürde der Instanzen gesetzt.
Da Sie sich sicherlich mit diesem Thema auch nur ungern
auseinandersetzen, hier das Wichtigste in aller gebotenen Kürze:
Das Finanzamt
Wenn Sie durch die Musik Einnahmen erzielen, müssen diese im Rahmen Ihrer Einkommenssteuererklärung genau wie alle anderen Einkünfte versteuert werden.
Als Kleinunternehmer legen Sie sich ein Kassenbuch an, in dem alle Einkünfte (aus Auftritten) und alle Kosten, die Ihnen durch das Musikgeschäft entstanden sind, auflisten. Zu den Kosten gehören nicht nur Anschaffungskosten (Musikinstrumente und Auftrittskleidung), sondern auch Fahrtkosten, Unterbringungskosten, Kosten für Geschäftsessen, Telefonkosten, Kosten für den Übungsraum usw.
Ein sorgfältig geführtes Kassenbuch (nachfolgenden Vordruck dürfen sie ebenfalls gern kopieren) erleichert Ihnen bzw. Ihrem Steuerberater die Einkommenssteuererklärung. Selbstverständlich gehören Sie auch zu den eifrigen Sammlern von entsprechenden Belegen und Quittungen.
Gerüchteweise hört man immer wieder, daß es Musiker geben soll, die versuchen, dem Finanzamt Einnahmen zu unterschlagen (z. B. die von privaten Veranstaltungen). Hier möchte ich nachdrücklich warnen, die Steuerfahndung ist seit einigen Jahren sehr aktiv!
Das Ordnungsamt
Als selbständiger Musiker üben Sie ein Gewerbe aus, auch wenn Sie unregelmäßig musizieren. Gehen Sie also bitte zu Ihrem zuständigen Ordnungsamt und melden Sie das Gewerbe an. Durch diese Anmeldung wird auch das Finanzamt über Ihre Tätigkeit informiert.
Die GEMA
Die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) ist eigentlich keine Behörde. Sie prüft, ob urheberrechtlich geschützte Musik aufgeführt, vervielfältigt oder verbreitet wird und stellt gegebenenfalls Vergütungsansprüche. Dieses Geld wird dann u. a. an die Komponisten geschützter Werke ausgeschüttet.
Die Anmeldung öffentlicher Veranstaltungen (z. B. Sylvesterbälle) bei der GEMA fällt in den Verantwortungsbereich des Veranstalters. Alle Musikstücke, die gespielt werden, müssen aufgelistet und bei der GEMA eingereicht werden. Sie als Musiker haben also hier keine Verpflichtungen, Sie werden lediglich vom Veranstalter um o. g. Liste gebeten werden.
Vorsicht ist allerdings bei der gewerblichen Weitergabe von Midifiles geboten, sie muß vorher der GEMA gemeldet werden.
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Schaumburger Amtmann


